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Glaubensbekenntnis von 1689

 

KAPITEL 25: ?er Ehe

1. Eine Ehe besteht zwischen einem Mann und einer Frau. Weder ist es irgendeinem Mann gestattet, gleichzeitig mehr als eine Frau, noch irgendeiner Frau, gleichzeitig mehr als einen Mann zu haben.1

1. 1Mose 2,24 verglichen mit Mt 19,5-6; Mal 2,15; 1Tim 3,2; Tit 1,6.

2. Die Ehe ist bestimmt zur gegenseitigen Hilfe von Mann und Frau,2 zur Vermehrung der Menschheit durch legitime Nachkommen3 und zur Vermeidung von Unreinheit.4

2. 1Mose 2,18; Spr 2,17; Mal 2,14.
3. 1Mose 1,28; Ps 127,3-5; 128,3-4.
4. 1Kor 7,2.9.

3. Allen Menschen ist es erlaubt zu heiraten, die in der Lage sind zurechnungsf?ig ihre Einwilligung zu geben.5 Doch ist es die Pflicht der Christen, die Ehe im Herrn zu schlie?n.6 Daher sollen diejenigen, die sich zur wahren Religion bekennen, nicht mit Ungl?bigen oder G?zendienern die Ehe eingehen; noch sollen Gottesf?chtige unter fremdartigem Joch gehen, indem sie solche heiraten, die ein gottloses Leben f?ren oder verdammenswerte Irrlehren vertreten.7

5. 1Kor 7,39, 2Kor 6,14; 1Tim 4,3; Hebr 13,4.
6. 1Kor 7,39.
7. Neh 13,25-27; 1Kor 7,39; 2Kor 6,14.

4. Eine Ehe darf nicht zwischen den Graden von Blutsverwandtschaft oder Verschw?erung bestehen, die im Wort verboten sind.8 Auch k?nen keine solch blutsch?derischen Ehen durch irgendein menschliches Gesetz oder durch das beiderseitige Einverst?dnis der Partner jemals rechtm?ig werden, so dass diese Personen wie Mann und Frau zusammenleben d?ften.9

8. 3Mose 18,6-18.
9. 3Mose 18,6-18; Am 2,7; Mk 6,18; 1Kor 5,1.

5. Obwohl die menschliche Verdorbenheit derartig gro?ist, dass Menschen dazu neigen unpassende Gr?de ausfindig zu machen, um die zu scheiden, die Gott in der Ehe zusammengef?t hat;10 so ist doch nur Ehebruch11 oder solch mutwilliges Verlassen, das nicht einmal durch die Gemeinde oder die staatliche Obrigkeit verhindert werden kann,12 ein ausreichender Grund, um das Band der Ehe zu l?en. Dabei muss ein ?fentliches und ordnungsgem?es Verfahren eingehalten werden und die betroffenen Personen d?fen mit ihrem Fall nicht ihrem eigenen Willen und Ermessen ?erlassen bleiben.13

10. Mt 19,6-8.
11. Mt 5,32; Mt 19,9.
12. 1Kor 7,15.
13. 5Mose 24,1-4; Mt 5,31; 1Kor 14,40.

 
 
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