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Glaubensbekenntnis von 1689

 

KAPITEL 27: ?er die Glaubensgemeinschaft der Heiligen

1. Alle Heiligen, die mit Jesus Christus, ihrem Haupt, durch seinen Geist1 und durch den Glauben2 vereinigt sind,3 auch wenn sie dadurch nicht eine Person mit ihm geworden sind,4 haben Gemeinschaft an seinen Gnadengaben, seinen Leiden, seinem Tod, seiner Auferstehung und seiner Herrlichkeit.5 Und indem sie miteinander in Liebe verbunden sind,6 haben sie untereinander Gemeinschaft an den Begabungen und Gnadengaben der anderen7 und sind dazu verpflichtet, solchen Pflichten in der rechten Weise ?fentlich und privat nachzukommen, die f? ihr gegenseitiges Wohl sowohl am ??ren als auch am inneren Menschen f?derlich sind.8

1. 2Kor 3,17-18; Eph 3,16.
2. Gal 2,20; Eph 3,17.
3. In Gottes Ratschluss: Eph 1,4; Joh 17,2.6; rechtlich: 2Kor 5,21; R? 6,8; 8,17; geistlich: R? 8,2; 1Kor 6,17; 2Petr 1,4.
4. 1Kor 8,6; Kol 1,18-19; 1Tim 6,15-16; Jes 42,8; Ps 45,7-8 verglichen mit Hebr 1,8-9.
5. 1Joh 1,3; Joh 1,16; 15,1-6; Eph 2,4-6; Phil 3,10; R? 4,25; 6,1-6; Kol 3,3-4.
6. Joh 13,34-35; 14,15.
7. Eph 4,15-16; 1Petr 4,10; R? 14,7-8; 1Kor 3,21-23; 12,7.25-27.
8. R? 1,12; 12,10-13; 1Thess 5,11.14; 1Petr 3,8; 1Joh 3,17-18; Gal 6,10.

2. Diejenigen, die sich als Heilige bekennen, sind dazu verpflichtet, einen heiligen Umgang und eine heilige Gemeinschaft in der Anbetung Gottes zu pflegen und derartige andere geistliche Dienste auszu?en, die auf ihre gegenseitige Erbauung ausgerichtet sind.9 Ebenso sollen sie sich auch je nach ihren unterschiedlichen F?igkeiten und Bed?fnissen gegenseitig in weltlichen Angelegenheiten unterst?zen.10 Auch wenn diese Gemeinschaft nach der Anordnung des Evangeliums von ihnen haupts?hlich in ihren jeweiligen Beziehungen, sei es in der Familie11 oder in in den Gemeinden,12 ausge?t werden soll, so ist sie doch, so wie Gott die Gelegenheit dazu gibt, auf alle Hausgenossen des Glaubens auszudehnen, sogar auf alle diejenigen, die an jedem Ort den Namen des Herrn Jesus anrufen.13 Dennoch hebt die Gemeinschaft, die sie als Heilige miteinander haben, weder das Recht oder Eigentum, das jeder an seinen G?ern und an seinem Besitz hat, auf noch schr?kt sie es ein.14

9. Hebr 3,12-13; 10,24-25.
10. Apg 11,29-30; 2Kor 8-9; Gal 2,10; R? 15,27; Jak 2,15-18.
11. Eph 6,4; 1Tim 5,8.16.
12. 1Kor 12,14-27.
13. Apg 11,29-30; 2Kor 8-9; Gal 2,10; 6,10; R? 15,27.
14. Apg 5,4; Eph 4,28; 2Mose 20,15.

 
 
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